Aus Thema Volksmusik
Ernst Schusser vom Volksmusikarchiv des Bezirks Oberbayern definiert den Volksmusikbegriff wie folgt:
"Volksmusik ist diejenige regional überlieferte und neu gestaltete Musik (Lied, Instrumentalmusik, Tanz),
die im persönlichen und gesellschaftlichen Gebrauch frei verfügbar ist und im menschlichen,
sozialen und brauchtümlichen Miteinander kostenlos aufgeführt werden darf."
Ich gebrauche auch gern den Begriff: „Freie Volksmusik“ da die Bezeichnung “Echte Volksmusik“
oft missbraucht wird.
Volksmusik muss dem Volk gehören und das Volk muss diese Lieder oder Instrumentalstücke auch singen
und spielen dürfen ohne dafür Tantiemengebühren entrichten zu müssen.
Ist dies nicht der Fall ist dies eben keine echte Volksmusik. Dies ist ein wesentliches Kriterium der
Definition des Begriffs Volksmusik.
Die Aufführungsrechte sollten von den Schöpfern freigegeben werden.
Was im Fernsehen als Volksmusik verkauft wird ist meistens volkstümliches Schlagergesülze und hat ebenfalls nichts mit echter Volksmusik zu tun.
Volkslieder und Volksmusik geraten zunehmend in Vergessenheit, unter anderem weil die junge Generation
sie nicht mehr in der Schule lernt. Stattdessen lernen Kinder Popmusik oder Kinder-Lieder von Schöpfern
die, die Aufführungsrechte eben nicht freigegeben haben.
Werden diese Lieder auf einem Schulfest oder bei anderen öffentlichen Gelegenheiten gespielt oder
gesungen, müssen dafür Tantiemen entrichtet werden. Tantiemen werden auch fällig, wenn
Kinder-Garten-Kinder solche Lieder bei einem öffentlichen Sommerfest oder am Martinsumzug singen.
Dies ist sehr bedenklich und hat mit Volksmusik und Brauchtum nichts zu tun.
Dagegen steht ein riesiges Potential von über 500.000 Stücken freien Volkmusikstücken.
Allgemein gilt:
Alle Lieder- und Instrumentalstücke sind urheberrechtlich geschützt, die Schöpfer, bestimmen die
Veröffentlichung und Verwertung. Die Werke dürfen auch nicht ohne Genehmigung bearbeitet werden.
Viele übertragen die Nutzungsrechte einer Verwertungsgesellschaft, in Deutschland in der Regel an die
GEMA, die auch die Tantiemen einfordert. Ausnahme: Ein Schöpfer wäre schon über 70 Jahre tot oder
unbekannt (Anonym).
Resümee:
Für die musikalische Volkskultur der Volksmusik ist es unabdingbar einen Freiraum zu haben, bei dem ohne Angst vor Tantiemenforderungen gesungen, getanzt und gespielt werden kann.
Dieser Freiraum entspricht einem sozialen und menschlichen Grundanliegen.
Ihr Robert Häusler, Didldu Musik
Veröffentlich über Didldu Musik